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Grenzen

Die Osteopathie vermag viel. Immer dann, wenn Beschwerden funktionelle Ursachen haben, kann sie das erste Mittel der Wahl sein. Aber so erstaunlich manche Behandlungserfolge sind, gibt es doch Fälle, bei denen die Osteopathie nicht an erster Stelle stehen darf.

Sobald eine pathologische Diagnose vorliegt, oder der Osteopath aufgrund von Anamnese oder Behandlung den Verdacht hat, dass eine Pathologie vorliegen könnte, muss die erste Behandlungsinstanz immer der Arzt sein!

Akute Infektionen, wie bakterielle Entzündungen von Organen, sollten nicht osteopathisch behandelt werden. Hier besteht das Risiko, dass sich die Infektion im Körper noch weiter verbreitet. Ebenso gehören Unfälle, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen in die Hand eines Schulmediziners, können aber durch eine osteopathische Therapie unterstützend begleitet werden.

Die Osteopathie will und soll sich mit der Schulmedizin zu einem sinnvollen Miteinander ergänzen. Sie ist keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend sein kann. (Quelle VOD)

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